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Kontrollen von Schottergärten starten im April - Umwandlung in Grünflächen ist Pflicht

Aufgrund eines Gerichtsurteils haben die Kommunen nun Rechtssicherheit bei der Beanstandung von Schottergärten und bei der Durchsetzung der Pflicht zur Umwandlung in Grünflächen. Die Stadt Achim wird daher nach einem Beschluss eines Rates Sichtkontrollen durchführen und bei Nicht-Reaktion der Grundstückseigentümer*innen diese nach einer Halbjahresfrist an den Landkreis Verden (Bauaufsichtsbehörde) melden.

Meldung vom 27.01.2023
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