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Wie der städtische Haushalt in Achim aufgestellt wird
Die Stadt Achim arbeitet mit einem Doppelhaushalt, der jeweils für zwei Jahre zählt.© via Canva.comDer Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung, er ermächtigt die Achimer Stadtverwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
Jede geplante Aktivität mit ihren finanziellen Auswirkungen findet sich im städtischen Haushalt wieder - alle zu erwartenden Einnahmen und alle vorgesehenen Ausgaben werden darin aufgenommen. Das betrifft sowohl die Pflichtaufgaben (z.B. Melde- und Passwesen, Straßen, Schulen) als auch die freiwilligen Aufgaben (z.B. Bäder, Beratungsangebote). Der Zweck einer jeden Ausgabe ist klar benannt, daran ist die Stadtverwaltung gebunden. Die Stadt Achim arbeitet mit einem Doppelhaushalt. Das bedeutet, dass der städtische Haushalt jeweils für zwei Jahre beschlossen wird.
Vor- und Nachteile eines Doppelhaushalts
Dies hat den Vorteil, dass die zeitintensiven Haushaltsplanaufstellungen und Haushaltsberatungen nur alle zwei Jahre stattfinden und Verwaltung und Politik dementsprechend nicht jedes Jahr binden. Außerdem hat der Doppelhaushalt den Vorteil, dass nach der Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht (Landkreis Verden), die einige Zeit in Anspruch nimmt, die Stadt mit Beginn des zweiten Haushaltsjahres in diesem direkt handlungsfähig ist.
Nachteil dieser Lösung ist es, dass man langfristiger planen muss und ungleich schwerer zwei Jahre vorausschauen kann. Andererseits lassen sich unerwartete, zusätzliche Ausgaben etwa über einen Nachtragshaushalt lösen.
Die zeitliche Schiene
Die Aufstellung des Doppelhaushalts läuft in Achim alle zwei Jahre nach demselben Schema ab. Spätestens bis zum Beginn der Sommerferien haben die Fachbereiche der Stadtverwaltung ihre Mittelanmeldung erledigt und nach einer internen Abstimmung wird der Haushaltsplanentwurf aufgestellt.
Im Oktober/November wird dieser den politischen Gremien vorgelegt - die sogenannten Haushaltsberatungen beginnen. Dazu macht der Ausschuss für Organisation, Finanzen und Personal (OFP) den Auftakt der Beratungen, danach befasst sich jeder Fachausschuss in seiner Sitzung mit dem Entwurf.
Gegen Jahresende setzen sich dann nochmal abschließend der OFP und der Verwaltungsausschuss damit auseinander, ehe der 39-köpfige Stadtrat den Haushalt und die Haushaltssatzung beschließt.
Danach, zumeist Anfang des Folgejahres, müssen der Haushalt und die Satzung zur Prüfung der Kommunalaufsicht vorgelegt werden, ehe der städtische Doppelhaushalt im besten Fall im Frühjahr des Folgejahres genehmigt ist.
Erst dann, wenn die Genehmigung vorliegt, kann die Verwaltung nach dem Haushaltsplan agieren.
Der Ablauf der Aufstellung eines Haushaltsplans
Diese Grafik finden Sie weiter unten auf der Seite als herunterladbares pdf-Dokument. © Stadt Achim | Kai Purschke1. Bedarfsplanung
Alle Fachbereiche der Stadtverwaltung sagen der Kämmerei, welche Einnahmen sie in den nächsten beiden Jahren erwarten und welche Ausgaben für die anstehenden Aufgaben und Projekte notwendig sind. Der Umfang der Ausgaben spielt keine Rolle: Vom Kugelschreiber bis zum Kitabau muss alles bedacht werden. Dabei müssen die Abteilungen der Verwaltung auch die Ausgaben bedenken, die von den Fraktionen im Stadtrat beschlossen worden sind.
2. Planentwurf
Der Kämmerer und die Finanzverwaltung fassen alle Zahlen zusammen und achten darauf, dass der Haushaltsplan ausgeglichen ist. Das bedeutet: Die geplanten Ausgaben dürfen in der Regel die geplanten Einnahmen nicht übersteigen. Passiert dies in der Planung doch und gibt es keine Deckungsmöglichkeit, muss die Stadt zusätzlich ein „Haushaltssicherungskonzept“ vorlegen. Darin sind Maßnahmen benannt, wie der finanzielle Ausgleich langfristig wieder erzielt wird.
3. Diskussion und Beschluss
Der Bürgermeister und der Kämmerer legen ihren Haushaltsplanentwurf den Mitgliedern des Stadtrats in den einzelnen Fachausschüssen vor. Sie können geplante Ausgaben umschichten, streichen oder hinzufügen. Ebenso können sie bedingt die Einnahmensituation verändern, indem sie etwa die Hebesätze für die Steuern anheben oder senken. Am Ende entscheidet der Stadtrat über die endgültige Zusammensetzung des Doppelhaushalts und beschließt die Haushaltssatzung.
4. Genehmigung des Haushalts
Die Haushaltssatzung muss der Kommunalaufsicht (Landkreis Verden) zur Prüfung vorgelegt werden. Innerhalb von maximal 3 Monaten wird die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht geprüft.
5. Inkrafttreten und Wirksamkeit
Nach der Genehmigung erfolgen die öffentliche Bekanntmachung und die öffentliche Auslage der Haushaltssatzung. Im Anschluss daran ist die Haushaltssatzung verbindlich und es können Ausgaben für geplante neue Aufgaben getätigt werden.


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