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Leinenpflicht für Hunde
In der sogenannten Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli sind in ganz Niedersachsen Hunde in der freien Landschaft an der Leine zu führen. Dies wird von der Achimer Stadtverwaltung stichprobenartig kontrolliert, Verstöße gegen die Anleinpflicht werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Dies kann in ein Verwarn- oder Bußgeld münden.
Mit „freier Landschaft“ sind Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft gemeint, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer. Auch die Marsch mit ihren nicht öffentlich gewidmeten Verbandswegen ist Sperrgebiet für leinenlose Hunde.
Nicht zur freien Landschaft gehören dagegen Straßen und Wege, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind sowie offizielle Parkplätze, Rad- und Gehwege, Gärten sowie Parkanlagen, die laut Waldgesetz „im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind“. Hier gilt die Leinenpflicht nicht, aber die dringliche Bitte an die Hundehalter, in Parkanlagen aber auch an und auf den Deichen ihre Vierbeiner anzuleinen.
Die im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung gesetzlich bestimmte Anleinpflicht für Hunde soll wildlebende Tiere in der Brut- und Setzzeit vor Gefährdungen und Störungen schützen. Auch frei laufende Hunde, die dem Wild nicht hinterherjagen, stellen für die Wildtiere, insbesondere für Jungtiere und Bodenbrüter, eine Störung oder Gefährdung dar.
Spezielle Regeln für Achimer Stadtwald:
Laut Verordnung gilt im Achimer Stadtwald das ganze Jahr über ein Leinenzwang für Hunde - innerhalb der Brut- und Setzzeit rund um die Uhr, außerhalb der Brut- und Setzzeit von 9 bis 16 Uhr. Die Leine muss biss- und reißfest und darf nicht länger als 150 cm sein.
Im Stadtwald gibt es eine örtliche Ausnahme: In der durch die weißen Steine gekennzeichneten Hundeauslaufzone zwischen Verdener Straße und Am Oertel dürfen die Vierbeiner außerhalb der Brut- und Setzzeit ganztags frei laufen, vom 1. April bis 15. Juni müssen sie aber auch dort angeleint sein.
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