
© Stadt Achim Der Verwaltungsausschuss der Stadt Achim hat in seiner Sitzung am 17.08.2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Erweiterung Gewerbegebiet Achim-Ost“ im vereinfachten Verfahren beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 269/11 der Flur 2, der Gemarkung Uesen entlang der Magarete-Steiff-Allee und der Kreisstraße 23.
Durch die Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von E-Ladestationen geschaffen werden. Für die E-Ladestationen und die technisch benötigten Anlagen wird der Boden zum Teil überplant. Der notwendige Ausgleich von 238 m² findet extern auf einem Teil des Flurstücks 40/17, der Flur 13, der Gemarkung Baden statt. Dieses Flurstück befindet sich in ca. 400 Meter Entfernung östlich der Roedenbeckstraße.
Der Planentwurf und die Entwurfsbegründung sind von Montag, 4. Mai 2026 bis 5. Juni 2026 im Internet veröffentlicht und stehen unter www.achim.de/b059-4 als Download zur Verfügung. Des Weiteren stehen die Planungsunterlagen digital am barrierefreien Infoterminal im Rathaus Achim auf der Galerie im 3. Stock vor dem gläsernen Aufzug während der Öffnungszeiten für Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme bereit.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden, per E-Mail k.lehrknecht@stadt.achim.de oder bei Bedarf auch auf einem anderen Weg. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem Gesprächstermin können sich diese an die Telefonnummer 04202/ 95 29 411 wenden.
(kap)


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