
© via Canva In der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli sind in ganz Niedersachsen Hunde in der freien Landschaft an der Leine zu führen. Mit „freier Landschaft“ sind Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft gemeint wie dazugehörige Wege und Gewässer. Auch die Marsch mit ihren nicht öffentlich gewidmeten Verbandswegen ist Sperrgebiet für leinenlose Hunde.
Nicht zur freien Landschaft gehören dagegen Straßen und Wege, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind sowie offizielle Parkplätze, Rad- und Gehwege, Gärten sowie Parkanlagen, die laut Waldgesetz „im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind“. Dort - etwa im Rathauspark - gilt die Leinenpflicht nicht, dennoch bittet die Stadt Achim die Hundehalterinnen und -halter, ihre Vierbeiner auch dort anzuleinen.
Im Achimer Stadtwald gilt die Leinenpflicht ganzjährig ohnehin von 9 bis 16 Uhr sowie vom 1. April bis 15. Juli rund um die Uhr. Zudem muss dort die Leine biss- und reißfest und darf nicht länger als 150 cm sein. Auf der durch die weißen Steine gekennzeichneten Hundeauslaufzone zwischen Verdener Straße und Am Oertel dürfen Hunde nur außerhalb der Brut- und Setzzeit ohne Leine laufen.
Die Stadtverwaltung kontrolliert die Einhaltung der Leinenpflicht im Stadtgebiet stichprobenartig und ahndet Verstöße als Ordnungswidrigkeiten, die zu einem Verwarn- oder Bußgeld führen.
Die gesetzlich bestimmte Anleinpflicht für Hunde soll wildlebende Tiere in der Brut- und Setzzeit vor Gefährdungen und Störungen schützen. Auch freilaufende Hunde, die dem Wild nicht hinterherjagen, stellen für die Wildtiere, insbesondere für Jungtiere und Bodenbrüter, eine Störung oder Gefährdung dar.
Informationen zu den Themen Leinenpflicht, Hundesteuer und Hundeführerschein hält die Stadt Achim online unter der Adresse www.achim.de/hundehaltung bereit.
(kap)


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