
Am 13. September 2026 finden auch im Landkreis Verden die Kommunalwahlen statt.© via Canva In der Verdener Kreisverwaltung laufen daher die Vorbereitungen für die Kreiswahl, die die Wahl der Kreistagsabgeordneten und die Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrats umfasst.
Wahlvorschläge für Kreiswahl bis 20. Juni
Wahlvorschläge können bereits eigereicht werden. Bis spätestens 20. Juli 2026 um 18 Uhr müssen die Vorschläge bei der Kreiswahlleitung eingegangen sein. Auch Mängel müssen bis dahin beseitigt sein. Aus diesem Grund empfiehlt Kreiswahlleiterin Regina Tryta dringend, die Vorschläge möglichst vor Fristablauf einzureichen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten durch eine Änderung des Kommunalwahlrechts in Niedersachsen vorverlegt wird. Sollte dieser Fall eintreten, wird durch eine öffentliche Bekanntmachung darauf hingewiesen.
Die erforderlichen Vordrucke können bereits jetzt von den Wahlvorschlagsträgern unter wahlen@landkreis-verden.de angefordert werden. Nach der Vorprüfung im Kreishaus, der Beseitigung von Mängeln und dem Fristablauf entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge.
Kreiswahlausschuss beschließt über Zulässigkeit
Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses wurden durch die Kreiswahlleiterin berufen. Der Ausschuss kommt jeweils einmal vor und nach der Wahl in öffentlicher Sitzung zusammen. In seiner ersten Sitzung beschließt er über die Zulässigkeit der Kreiswahlvorschläge, in seiner zweiten Sitzung wird das abschließende Wahlergebnis festgestellt. Im Falle einer Stichwahl würde der Kreiswahlausschuss zu weiteren Terminen zusammenkommen.
Voraussetzungen für ein kommunales Mandat im Kreistag
Um ein kommunales Mandat als Kreistagsabgeordnete bzw. Kreistagsabgeordneter können sich Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union bewerben, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Monaten im Landkreis Verden wohnen und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Landrat/Landrätin wird ebenfalls gewählt
Für die Wahl als Landrätin oder Landrat ist wählbar, wer am Wahltag das 23. Lebensjahr, aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass er bzw. sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Wer wählen darf
Am Wahltag oder durch Briefwahl wählen, dürfen Deutsche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten in einer kreisangehörigen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt ihren Wohnsitz haben. Das Kreisgebiet ist dabei in vier Wahlbereiche – Achim, Verden/Dörverden, Oyten/Ottersberg und Langwedel/Kirchlinteln/Thedinghausen – eingeteilt. Jede wahlberechtigte Person hat für die Kreiswahl drei Stimmen sowie eine Stimme für die Wahl einer Landrätin oder eines Landrats.
[Quelle: Landkreis Verden]
Infos zu den weiteren Wahlen und für die Kommunalwahl 2026 in Achim, wo neben dem neuen Rat ein Bürgermeister bzw. eine Bürgermeisterin gewählt wird, finden Sie ebenso wie diverse Bekanntmachungen und Unterlagen online hier.


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