
© via Canva Das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat eine Allgemeinverfügung auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes erlassen. Dabei handelt es sich um einen sogenannte Duldungsanordnung, die besagt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte bestimmter Flurstücke auch in Achim bestimmte (Vor-)Arbeiten im Zusammenhang mit der Energietransportleitung ETL 182 Elbse-Süd-Achim zwischen den LNG-Standorten Stade, Brunsbüttel und Achim zu dulden haben. Aktuell wird das Planfeststellungsverfahren für die Energietransportleitung vorbereitet.
Die komplette Liste aller Flurstücke in allen betroffenen Kommunen finden Interessierte in der Amtlichen Bekanntmachung weiter unten zum Herunterladen.
In Achim sind folgende Flurstücke in Embsen betroffen:
· Flur 1: 9, 14, 15, 16, 17, 19/2, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 34/4, 53, 55/1, 56/1, 128/1, 129, 130, 132, 133, 134, 135, 136/5, 137/8, 140, 141, 143, 144/1, 145/3, 145/4, 148/39, 148/40, 148/41, 148/43, 148/44, 148/64, 150/23, 150/24, 151/3, 151/4, 151/5, 152/8, 152/9, 152/10, 152/1, 152/5, 152/7, 152/11, 154/1, 153/12, 154/2, 155/2, 155/3, 155/8, 155/10, 162, 163, 167, 173/4, 178, 179, 271/181, 183/5, 183/6, 314/151, 321/131, 322/131, 338/151, 339/151, 340/151, 341/151
· Flur 2: 94, 95, 96
· Flur 3: 9, 10/2, 23/1, 24/1, 26, 157, 180/2, 307/8, 308/8
· Flur 4: 77, 78, 80/1, 81, 315/1, 74, 75/1, 76, 239/12, 239/21, 239/22, 239/17, 243/3, 244, 264/1, 247/4, 247/5, 247/6, 247/7, 264/1
· Flur 5: 104/12, 104/13, 104/16, 104/17, 144/104, 202/1, 238/103, 140/103, 243/104
Zu dulden sind insbesondere:
· das Betreten der Flurstücke,
· das Befahren der Flurstücke mit technischem Gerät,
· die Probennahme,
· Bohrungen, Press- und Rammarbeiten.
Die zu duldenden Maßnahmen der Gasunie Deutschland Transport Service GmbH beginnen frühestens am 30. September 2025.
Dazu zählen:
Kampfmittelerkundung
In der Regel werden oberflächennahe Messgeräte zur Erkennung metallischer Anomalien im Untergrund eingesetzt. In Einzelfällen werden ergänzende Maßnahmen, wie Bohrungen, wegen tieferliegender Verdachtsmomente erforderlich. Sollte ein konkreter Verdachtsfall auftreten, wird eine Fachfirma mit der Bergung des Kampfmittels beauftragt. In diesem Fall kann kurzfristig technisches Gerät oder eine Fahrzeugunterstützung notwendig werden. Die Kampfmittelerkundung wird in der Regel einige Tage vor den eigentlichen Bauarbeiten durchgeführt und ist, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Die Maßnahme wird durch die untere Bodenschutzbehörde unter Hinzuziehung der bodenkundlichen Baubegleitung begleitet.
Archäologische Sondierung
Die zuständige Fachbehörde nennt Denkmalverdachtsflächen. Diese Flächen werden archäologisch untersucht. Flächen mit einer gut erhaltenen und komplexen Fundstelle werden weiter untersucht (Hauptuntersuchung).
Geophysikalische Untersuchungen
Die zerstörungsfreien Messverfahren; wie Seismik oder Geoelektrik, erfolgen mit mobilen oder tragbaren Geräten und sind i.d.R. binnen weniger Tage abgeschlossen.
Schürfe zur Bodenuntersuchung
An ausgewählten Punkten werden Schürfe, d.h. Erdaufschlüsse mit einer Tiefe von etwa 1,5 - 2,0 m und einer typischen Größe von rund 1 x 1 m angelegt, mit Hilfe eines Minibaggers. Während der Öffnung werden die Bodenschichten geotechnisch angesprochen und Bodenproben entnommen. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Schürfe fachgerecht verfüllt und die Flächen in einen ordnungsgemäßen Zustand zurückversetzt. Die Maßnahme dauert in der Regel einen Tag.
Alle Nachfragen zu dieser Allgemeinverfügung sind an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zu richten. Dessen Dienstgebäude befindet sich An der Marktkirche 9 in 38678 Clausthal-Zellerfeld. Das LBEG ist zu erreichen unter
Telefon: (0 53 23) 9612-200
E-Mail: poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Die Internetadresse lautet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


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