Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat zum 1. April 2026 der Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover insgesamt drei Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken zugeteilt.
Der Rat der Stadt Achim hat am 16.07.2015 27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:
„Die Stadt Achim erklärt sich zur „Frackingfreien Gemeinde“ und spricht sich damit gegen konventionelles als auch gegen unkonventioneI/es Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende aus.
Die Stadt Achim wird damit Teil eines Zusammenschlusses von Gemeinden, Städten und Landkreisen, die ihrem Protest gegen den Einsatz der Fracking-Techno/ogie in Deutschland als „Frackingfreie Gemeinden" gemeinsam Ausdruck verleihen. "
Aus diesem Grund hatte die Stadt Achim dem LBEG vor Erteilung der Erlaubnis mitgeteilt, dass die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen in Achim nach ihrem Dafürhalten abzulehnen ist.
© LBEGDie drei Erlaubnisfelder Celle I, Uelzen II und Unterweser I haben eine Gesamtfläche von knapp 2.895 Quadratkilometern. Die Erlaubnisse Celle I und Uelzen II sind auf drei Jahre bis zum 31. März 2029 befristet und liegen zwischen Uelzen und Schwarmstedt. Das Erlaubnisfeld Unterweser I ist auf zwei Jahre bis zum 31. März 2028 befristet und erstreckt sich östlich um Bremen herum - es beinhaltet auch die Flächen in der Stadt Achim.
„Gerade angesichts der aktuellen geopolitischen Lage ist es sinnvoll, dass die Suche nach neuen Erdgaslagerstätten wieder verstärkt wird“, erklärt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. „Dies entspricht der Strategie der Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt hat, die Förderung heimischer Rohstoffe zu stärken.“ Die ausschließlich konventionelle Erdgasförderung in Niedersachsen verlaufe unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und decke nach wie vor etwa fünf Prozent des Erdgasbedarfes der Bundesrepublik Deutschland. „Es wird in der gesellschaftlichen Debatte gerne vergessen, dass immer noch rund die Hälfte aller Haushalte mit Erdgas heizen“, so Mühlenmeier weiter. „Als Brückentechnologie bis zur Umsetzung der Energiewende ist Erdgas unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, mithilfe heimischer Förderung die Abhängigkeit von Importen wie LNG-Gas zu verringern, die zudem eine deutlich schlechtere Klimabilanz aufweisen.“
Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG hatte die Erlaubnisse beim LBEG als zuständige Genehmigungsbehörde beantragt. Nachdem das Landesamt den Antrag geprüft und die von der Fläche betroffenen Landkreise, Städte, Samtgemeinden, Gemeinden, Flecken und gemeindefreien Gebiete um Stellungnahme gebeten hatte, teilt es nun die Erlaubnisse zu.
Diese geben laut LBEG der Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Im Einzelnen ist das Erlaubnisfeld Celle I gut 729 Quadratkilometer groß und liegt in den Landkreisen Celle und Heidekreis. Das Erlaubnisfeld Uelzen II ist knapp 1527 Quadratkilometer groß und liegt in den Landkreisen Celle, Gifhorn und Uelzen. Und das Erlaubnisfeld Unterweser I ist knapp 638,5 Quadratkilometer groß und liegt in den Landkreisen Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Verden. Die letzte Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen hatte das LBEG vor mehr als drei Jahren zugeteilt.
Bei einer Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Kohlenwasserstoffe wie etwa Erdgas) aufsuchen zu dürfen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
[Text: Pressemitteilung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie]
Wichtiger Hinweis: Die Stadt Achim wurde und wird an diesem Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur beteiligt. Informationen liegen lediglich dem LBEG vor, an das auch Fragen aus der Bevölkerung direkt zu richten sind.
Die Internetseite des LBEG und etwaige Kontaktmöglichkeiten sowie Detailinformationen erreichen Sie über den Link www.lbeg.niedersachsen.de


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