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Parkausweis für Schwerbehinderte (orange) beantragen

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Orangerfarbener Parkausweis

Orangerfarbener Parkausweis

Erklärung
Grundsätzliche Informationen und Hinweise zum orangefarbenen Parkausweis

Grundsätzliche Informationen und Hinweise zum orangefarbenen Parkausweis

Der nationale orangefarbene Parkausweis wird folgenden Personengruppen ausgehändigt:

  • Schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • Schwerbehinderten Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
  • Schwerbehinderten Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt;
  • Schwerbehinderten Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung einem der vorgenannten Personenkreise gleichzustellen sind.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Kopie des Feststellungsbescheides vom Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie über die Einzelgrade der Behinderung
  • Schwerbehindertenausweis (Vor und Rückseite)
  • kein Foto

Der orangefarbene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.

Die eigentliche Feststellung der Schwerbehinderung sowie der Merkzeichen ist beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Verden, Marienstraße 8, 27283 Verden (Aller) zu beantragen (Telefonnummer: 04231 14-0).

Angaben zur antragsstellenden Person

Angaben zur antragsstellenden Person

Telefon
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Antragsbegründung für den orangen Parkausweis

Antragsbegründung für den orangen Parkausweis

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Nachweise, Anlagen, Bemerkungen

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Datenschutz

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