Ein Verwarngeld wird angeboten, wenn Fahrzeugführer ihre Kraftfahrzeuge ordnungswidrig parken. Ob ein Kraftfahrzeug ordnungswidrig abgestellt wurde, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Nachdem der/die Verkehrsüberwacher/in festgestellt hat, dass ein Kraftfahrzeug ordnungswidrig abgestellt wurde, befestigt er/sie das sogenannte „Knöllchen“ an dem Kraftfahrzeug. Die Angelegenheit kann unbürokratisch und ohne weitere Folgen gelöst werden, indem das Verwarngeld innerhalb einer Woche bei einer Bank oder Sparkasse oder im Bürgerbüro der Stadt Achim bezahlt wird. Das Verfahren ist dann abgeschlossen.
Wenn die Verwarnung nicht bezahlt wird, erhält der Halter des Kraftfahrzeuges nach ca. zwei Wochen eine nochmalige Verwarnung mit gleichzeitiger Anhörung. Wird die Verwarnung nun innerhalb einer Woche bezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen.
Wenn Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind und das Verwarngeld nicht bezahlen, besteht die Möglichkeit, schriftlich Einspruch einzulegen. Nach Prüfung des Sachverhaltes erhält der Halter eine Nachricht, ob das Verfahren eingestellt wird oder ein Anschreiben mit neuer Frist, bis wann das Verwarngeld zu zahlen ist. Durch den Einspruch wird das Verwarngeld nicht erhöht. Sollte jedoch auch bis zu der neuen Frist das Verwarngeld nicht gezahlt werden, wird das Verfahren an die Bußgeldstelle des Landkreises Verden abgegeben.


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