Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Achim geregelt.
Der Fachbereich 3 der Stadt Achim ist mit dem Bereich Bauhof für die bauliche Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Plätze und Straßen mit Nebenanlagen wie öffentliche Parkplätze, Brücken, Straßeneinläufe (ca. 4.100 Stück), dezentrale Entwässerungsanlagen, dezentrale Gräben, Lichtsignalanlagen, Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen usw. der Stadt Achim zuständig.
Die Stadt Achim ist für die gemeindeeigenen Straßen, Wege und Verkehrsanlagen verkehrssicherungspflichtig. Das Straßennetz der Stadt Achim hat eine Länge von ca. 240 km. Es werden regelmäßig Straßenbegehungen durchgeführt und ausgewertet. Die Unterhaltungsarbeiten werden entsprechend der Auswertung der Straßenbegehung vorgenommen.


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