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Standplatzgenehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Verkehrslenkung und -sicherheitStandort anzeigen
Obernstraße 38
28832 Achim
Telefon: 04202 9529-575
E-Mail:

nach vorheriger Terminabsprache:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Rathausparkplatz (Baumplatz)
Bitte beachten Sie die Parkscheinpflicht!


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Für den Achimer Wochenmarkt können Sie sich an den Marktmeister/die Marktmeisterin der Stadt Achim wenden.

Im Übrigen ist für die Standplatzgenehmigung das Produkt Verkehrslenkung und -sicherheit zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

Standgebühren für den Wochenmarkt entnehmen Sie bitte der Nutzungsordnung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die Nutzungsordnung für den Achimer Wochenmarkt der Stadt Achim.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Gewerbeordnung ist zu berücksichtigen.

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