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Ganztagsschulen

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Obernstraße 38
28832 Achim
Telefon: 04202 9529-595

nach vorheriger Terminabsprache:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr


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Rathausparkplatz (Baumplatz)
Bitte beachten Sie die Parkscheinpflicht!


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


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Über diesen Online-Dienst der Stadt Achim können Sie für Ihr Grundschulkind Randzeitenbetreuung während der Ganztagsbetreuung sowie Ferienbetreuung und Randzeitenbetreuung in den Ferien buchen.

Allgemeine Informationen

Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an vier Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilgebundener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.

Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.

Das Ferienbetreuungsangebot ergänzt die Betreuung während der Schulzeit und richtet sich grundsätzlich an alle in der Stadt Achim wohnenden Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ferienbetreuung besteht im Schuljahr 2026/2027 ausschließlich für Kinder der ersten Klasse, im Schuljahr 2027/2028 zusätzlich für Kinder der zweiten Klasse, im Schuljahr 2028/2029 zusätzlich für Kinder der dritten Klasse und im Schuljahr 2029/2030 zudem für Kinder der vierten Klasse.

Verfahrensablauf

Die Anmeldungen erfolgen verbindlich für das Schuljahr spätestens bis zum 31. März eines Jahres. Über das Online-Formular können folgende Betreuungsangebote gebucht werden:

  • Randzeitenbetreuung während der Schulzeit im Anschluss an den Ganztagsschulbetrieb,
  • Ferienbetreuung,
  • Randzeitenbetreuung während der Ferienbetreuung im Anschluss an die Kernbetreuungszeit.

Die Stadt Achim legt unter Berücksichtigung der Anzahl der Anmeldungen die für die Ferienbetreuung vorgesehenen Betreuungsstandorte fest und nimmt die standortbezogene Planung und Organisation der Betreuung vor. Ein Anspruch auf Betreuung an einem bestimmten Standort besteht nicht. Die Sorgeberechtigten werden mit Aufnahmebescheid über den zugewiesenen Betreuungsstandort informiert.

Die Ferienbetreuung sowie die anschließende Randzeit kann ausschließlich modulweise gebucht werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die Randzeiten- und Ferienbetreuung liegt bei der Stadt Achim.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Randzeiten- und Ferienbetreuung im Rahmen der Ganztagsbetreuung ist auszufüllen. Der Antrag steht als Online-Service oder Download-Formular zur Verfügung. Wenn die Beitragsstufe über das Einkommen errechnet werden soll, werden weitere Informationen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Die pauschale Wochengebühr für die Ferienbetreuung beträgt:

  • Stufe I: 45,00 EUR
  • Stufe II: 60,00 EUR
  • Stufe III: 75,00 EUR
  • Stufe IV: 90,00 EUR
  • Stufe V: 105,00 EUR

Für die Randzeitenbetreuung im Anschluss an den Ganztagsschulbetrieb wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 50,00 EUR erhoben.

Für die Randzeitenbetreuung während der Ferienbetreuung wird eine Pauschale in Höhe von 12,50 EUR je gebuchtem Modul (Woche) erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldungen für die Randzeiten- und Ferienbetreuung erfolgen verbindlich für das Schuljahr spätestens bis zum 31. März eines Jahres.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Achim über die Ferien- und Randzeitenbetreuung von Grundschulkindern im Rahmen der Ganztagsförderung.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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