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Entwässerungsgenehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Am Rathauspark 2
28832 Achim
Telefon: 04202 9529-555
E-Mail:

Nur nach vorheriger Terminabsprache:
Mo., Mi., Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen wenden Sie sich an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Achim

Kontakt:

Telefon: 04202 9529-452 (Allgemeines und Schmutzwasser)

Telefon: 04202 9529-436 (Niederschlagswasser)

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • amtlichen Lageplan Maßstab 1:500
  • Planunterlagen des beabsichtigten Bauvorhabens
  • Entwässerungsantrag
Welche Gebühren fallen an?

Schmutzwasser: 2,44 €/m³ (nach Trinkwassermaßstab)Starkverschmutzerzuschlag 0,65 €/m³ (nach Trinkwassermaßstab) Schmutzwasserkanalbaubeitrag: 9,30 € je m² Beitragsfläche

Niederschlagswasserbeseitigung

Gebühren:
0,65 € je m² Bemessungsfläche

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag bzw. der Anzeige nach §69a NBauO abzugeben. Vor der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung darf mit der Herstellung der Leitungen nicht begonnen werden.

Rechtsgrundlage

Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Achim

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Ob im Bereich Ihres beabsichtigten Bauvorhabens die Möglichkeit bzw. die Pflicht zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation besteht, erfragen Sie bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.Hier erhalten Sie auch Auskünfte über die Lage der öffentlichen Abwasserkanäle sowie der Anschlusskanäle auf Ihrem Grundstück. Über die Daten erhalten Sie von der Stadt oder Gemeinde einen Kanaltiefenschein.

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