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Baumfällgenehmigung

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Zeppelinstraße 4
28832 Achim
Telefon: 04202 9529-529
Telefax: 04202 888689
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Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Stadt Achim hat um das Orts- und Landschaftsbild zu beleben oder zu gliedern, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beizutragen, das Kleinklima zu verbessern oder schädliche Einwirkungen abzuwehren in der Stadt Achim den Baumbestand mit einer Satzung geschützt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird ein ausgefüllter Antrag auf Baumfällung benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage

Die Satzung über den Schutz des Baumbestandes gewährleistet den Erhalt von geschützten Bäumen. Das Genehmigungsverfahren für Befreiungen von den Verboten der Satzung über den Schutz des Baumbestandes ist in der Satzung geregelt.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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