Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße bis zu 1,39 m erhalten eine Ausnahmegenehmigung, die dazu berechtigt, bundesweit an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.
Inhaltsbereich
Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen
Ansprechpartner/in
| Straßen- und Verkehrsmanagement | |
| Obernstraße 38 28832 Achim Telefon: 04202 9529-575 E-Mail: verkehr@stadt.achim.de | Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
|
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie als Antragsteller Ihren Wohnsitz in Achim haben, ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim für die Erteilung der Genehmigung zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vor- und Rückseite des Personalausweises
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Folgen Sie uns auf