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Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen

zuklappenAnsprechpartner/in
Straßen- und VerkehrsmanagementStandort anzeigen
Obernstraße 38
28832 Achim
Telefon: 04202 9529-575
E-Mail:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung über die angegebene E-Mail-Adresse.


Parkmöglichkeiten:
Rathausparkplatz (Baumplatz)
Bitte beachten Sie die Parkscheinpflicht!


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße bis zu 1,39 m erhalten eine Ausnahmegenehmigung, die dazu berechtigt, bundesweit an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie als Antragsteller Ihren Wohnsitz in Achim haben, ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim für die Erteilung der Genehmigung zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Vor- und Rückseite des Personalausweises
Welche Gebühren fallen an?

Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage
  • § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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