Bauleitplanung der Stadt Achim
Die räumliche Entwicklung einer Gemeinde wird über die Bauleitplanung gesteuert.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und hieraus abgeleitete Bebauungspläne. Diese legen verschiedene Nutzungsarten wie z. B. Wohnbau-, Gewerbe- oder Grünflächen bzw. -gebiete und Straßenflächen fest, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Dabei sollen sie den jeweils aktuellen sowie zukünftigen Anforderungen der Bürger an ihre Umgebung in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht werden.
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) legt die allgemeine Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet Achim fest. Er dokumentiert die planerische Zielvorstellung und entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit.
Die Bebauungspläne (B-Pläne) stellen detailliert für einen jeweils abgegrenzten Bereich des Stadtgebietes Achim die baulichen und anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten der betreffenden Flächen dar. Es können die Zulässigkeit von Bodennutzungen (z. B. Wohnbaugebiete, Straßenflächen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollgeschosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden. B-Pläne besitzen den Status einer Satzung und sind für jedermann rechtsverbindlich.
Aus der Übersichtskarte der rechtskräftigen Bebauungspläne im Navigator des Landkreises Verden sind die Geltungsbereiche der geltenden Bebauungspläne ersichtlich. Durch Anklicken der jeweiligen Plangebiete können zudem Details und Verlinkungen zu den hinterlegten Planzeichnungen und weiteren Unterlagen angezeigt werden.
Über die folgende Suchmaske können anhand der Nummern oder der Titel sowohl die rechtkräftigen als auch die noch im Verfahren befindlichen B-Pläne der Stadt Achim gefunden werden.
Einbeziehungssatzungen können von der Stadt Achim aufgestellt werden, um ein Gebiet ohne Bebauungsplan (unbeplanter Innenbereich) verbindlich vom Außenbereich abzugrenzen und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben auf diese Weise zu steuern, ohne die Komplexität eines Bebauungsplanes zu erreichen.
Über die unten stehende Suchmaske können anhand der Nummern oder der Titel sowohl die rechtkräftigen als auch die noch im Verfahren befindlichen Einbeziehungssatzungen sowie weitere Planungen der Stadt Achim gefunden werden.
Organisationseinheiten
Räumliche Planung und Entwicklung | |
Obernstraße 38 28832 Achim E-Mail: stadtplanung@stadt.achim.de | Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 18:00 Uhr Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung über die angegebene E-Mail-Adresse. |
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