Achim wird leiser | Was beinhalten Lärmkarten? Was ist ein Lärmaktionsplan?
Was ist eigentlich Lärm?
Schwankungen des Luftdrucks werden von unserem Gehör in einem Bereich zwischen 16 und etwa 20.000 Hz (Hz = Hertz = Schwingungen pro Sekunde) als Schall wahrgenommen. Empfinden wir Schalleindrücke als störend oder belästigend, spricht man nicht mehr von Schall, sondern von Lärm.
Die „gefühlte“ Lärmbelastung kann man nicht beziffern, dafür aber den Lautstärkepegel, der beispielsweise durch Verkehr entsteht. Die Schallwerte werden in Dezibel(A) angegeben. Unser Ohr reagiert auf hohe Frequenzen – also auf hohe Töne – empfindlicher als auf niedrige. Die sogenannte A-Bewertung berücksichtigt dies. Umgebungslärm wird deshalb grundsätzlich in A-bewerteten Schallpegeln angegeben, deren Einheit das Dezibel(A) bzw. dB(A) ist. Schallpegel kann man nicht einfach addieren, da es sich um logarithmische Größen handelt!
Wie ist der gesetzliche Hintergrund der EG-Umgebungslärmrichtlinie?
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde vom Europäischen Parlament verabschiedet und ist 2002 in Kraft getreten. 2005 wurde sie in nationales Recht umgesetzt (Bundes-Immissionsschutzgesetz §§ 47 ff.). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Lärmbelastung in besonders betroffenen Bereichen differenziert durch eine strategische Lärmkartierung zu analysieren und Aktionspläne aufzustellen, um hohe Lärmbelastungen mittel- bis langfristig abzubauen.
Die Umgebungslärmrichtlinie beachtet nur den Verkehrslärm von Straße und Schiene, Gewerbelärm sowie Fluglärm. Freizeit- und Nachbarschaftslärm werden nicht in der Umgebungslärmrichtlinie behandelt. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es auch, „ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen“. Dabei geht es um Orte der Erholung und des Rückzugs, die nicht stärker verlärmt werden sollen. Feste Kriterien für „ruhige Gebiete“ gibt es aber bislang nicht.
Die Umsetzung der Richtlinie ist mit drei wesentlichen Aufgaben verbunden:
- die Erstellung von Lärmkarten,
- die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen sowie
- die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Aktionspläne.
Was sind Lärmkarten?
Lärmkarten sind die Grundlage der Lärmaktionsplanung. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind. In der Richtlinie ist vorgeschrieben, dass bei der Lärmkartierung die Lärmpegel nicht gemessen, sondern nach einem EU-einheitlichen Verfahren berechnet werden.
Was ist ein Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan soll dazu beitragen, die Lärmbelastung in den lautesten Stadtbereichen zu vermindern und somit die Lebens- und Wohnbedingungen in unserer Stadt zu verbessern. Hierzu soll der Lärmaktionsplan Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten.
Außerdem sollen ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Der Lärmaktionsplan legt Maßnahmen für die nächsten Jahre fest und beschreibt langfristige Strategien zur Lärmminderung. Ziel ist dabei, die Zahl der durch Lärm betroffenen Personen in lärmbelasteten Bereichen zu verringern. Der Lärmaktionsplan enthält keine Maßnahmen zum Schutz einzelner Objekte.
Entsprechend den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie enthält ein Lärmaktionsplan unter anderem folgende Inhalte:
- Analyse der Lärm- und Konfliktsituationen sowie der Anzahl betroffener Personen
- Beschreibung existierender Maßnahmen und Pläne
- Beschreibung von Lösungsmöglichkeiten und geplanten Maßnahmen einschließlich Kosten-Nutzen-Analysen und zeitlicher Abläufe
- Abschätzungen der Lärmreduzierung und der Anzahl betroffener Personen
Die Aussagen im Lärmaktionsplan sind bei weiteren Planungen zu berücksichtigen. Rechtliche Forderungen von Betroffenen können aus ihm nicht abgeleitet werden.
Organisationseinheiten
Straßen- und Verkehrsmanagement | |
Obernstraße 38 28832 Achim Telefon: 04202 9160-575 Telefax: 04202 9160-299 E-Mail: verkehr@stadt.achim.de | Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 18:00 Uhr Bitte nutzen Sie vorangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung über die angegebene E-Mail-Adresse. |
Dokumente
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Lärmaktionsplan Stufe 1, 2010 (3 MB) |
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Lärmaktionsplan Stufe 2, 2013 (16 MB) |
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Lärmaktionsplan Stufe 3, Entwurf 2020 (7 MB) |
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Lärmaktionsplan Schiene, Teil A (24 MB) |
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Lärmaktionsplan Schiene, Teil B (30 MB) |
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