„Darf ich Sport treiben?“
Was ist aktuell auf den städischen Sportanlagen erlaubt:
Individualsport: Die gemeinsame sportliche Betätigung unter freiem Himmel und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist ab dem 08. März 2021 mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt.
Vereinssport: Öffentliche wie private Sportanlagen unter freiem Himmel, ausgenommen Schwimmbäder, dürfen zudem für die Ausübung von Sport für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung genutzt werden. Die maximale Gruppengröße beträgt 20, wobei diese von bis zu zwei volljährigen Personen betreut werden können. Umkleidekabinen und Duschen dürfen nicht genutzt werden. Für Geräteräume gilt das Abstandsgebot.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Sportanlagen unser Hygienekonzept.
Bleiben Sie gesund!
Weitere Informationen zum Thema Sport und Corona: