Der Rat der Stadt Achim hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 die neue Satzung über die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Stadt Achim und der nachschulischen Betreuung beschlossen.
Die Satzung tritt ab Januar 2021 in Kraft.
Eine Anpassung der Satzung ist auf Grund der zum 01.01.2021 erhöhten Regelbedarfsstufe 1 nach § 28 des Zwölften Sozialgesetzbuches sowie die Höhe der Unterkunftspauschalen analog des Wohngeldgesetzes, wodurch sich die Einkommensgrenzen in der Satzung erhöht haben, erforderlich geworden.
Die Satzung kann auf unserer Website unter Soziales/Kinder-Jugend/Kita/ oder im Rathaus im Raum 171 sowie im Raum 157 eingesehen werden.