Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss volljährig sein.
Kleiner Waffenschein: Wer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstückes führen möchte, benötigt dazu einen kleinen Waffenschein. Ein Nachweis der Sachkunde oder eines Bedürfnisses ist nicht erforderlich. Allerdings muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet sein.
Europäischer Feuerwaffenpass: Für die Mitnahme von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition in einen Mitgliedsstaat der EU benötigt die Waffenbesitzerin bzw. der Waffenbesitzer einen Europäischen Feuerwaffenpass, in dem die jeweilige Waffe eingetragen sein muss.