Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Veranstaltungsgenehmigung
Ansprechpartner/in
Stadt Achim | |
Obernstraße 38 28832 Achim Telefon: 04202 91600 Telefax: 04202 9160299 E-Mail: stadt@stadt.achim.deHomepage: http://www.achim.de | Das Rathaus hat ab dem 01.09.2020 wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag, Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Der Einlass erfolgt nach vorheriger Terminvergabe. Das Bürgerbüro der Stadt Achim bietet erweiterte Öffnungszeiten an. Die Stadtbibliothek ist montags geschlossen. |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anzeigefrist: 1 Woche
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
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