Nach dem Niedersächsischen Meldegesetz haben Sie die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen der Übermittlung folgender Daten zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an:
- Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen
- Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige
- Presse, Rundfunk und Parteien über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage