Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten zuständigen Stelle festgelegt wird.
Gewerbesteuer
Ansprechpartner/in
Steuern und Abgaben![]() | |
Obernstraße 38 28832 Achim Telefon: 04202 9160-564 Telefax: 04202 9160-299 E-Mail: finanzen@stadt.achim.de | Öffnungszeiten: |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gewerbesteuerhebesatz: 410%
Zahlungsarten
- Überweisung
- Lastschrift
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.
Bemerkungen
Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, sprechen Sie uns an.
weiterlesen