Nach §12 Absatz 5 der Schmutzwasserabgabensatzung der Stadt Achim werden Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt. Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest in der Zulaufleitung zum Außenwasserhahn einzubauen sind.
Wird nicht die gesamte bezogene Wassermenge als Abwasser dem Kanal zugeführt, weil etwa Gärten, Sportanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen bewässert werden, können diese nicht eingeleiteten Wassermengen bei Vorlage entsprechender Nachweise von der Schmutzwassermenge abgesetzt werden (Berücksichtigung findet es bei der Wasserabrechnung am Jahresende).
Die Gartenwasserzähler (Zählerstand) können bei der Berechnung der Gebühr erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt werden, an dem sie beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Achim schriftlich angemeldet wurden. Dies ist sowohl bei einer Neuinstallation als auch bei einem Zählerwechsel notwendig. Dafür wird ein Formblatt als Download vorgehalten.