Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen oder die Ladung die zulässige Gesamtmasse tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Ansprechpartner/in
Straßen- und Verkehrsmanagement![]() | |
Obernstraße 38 28832 Achim Telefon: 04202 9160-575 Telefax: 04202 9160-299 E-Mail: verkehr@stadt.achim.de | Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie über das bundeseinheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einreichen. Die Nutzung ist für Sie als Antragsteller kostenfrei. Sie müssen sich lediglich in VEMAGS registrieren lassen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie dann per E-Mail zurück.
Informationen zum kostenlosen elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS finden Sie hier.
Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass Sie den Stand des Genehmigungsverfahrens jederzeit abrufen können.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie als Antragssteller Ihren Firmensitz oder eine Zweitniederlassung in Achim haben oder der Transport in Achim beginnt, ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim für die Erteilung der Erlaubnis zuständig.
Voraussetzungen
Die technischen Voraussetzungen für die Einstufung als "Großraum- und Schwertransport" sind:
- länger als 16,50 Meter
- breiter als 2,55 Meter
- höher als 4,00 Meter
- schwerer als 41,8 Tonnen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Genehmigung nach § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang des Transportes und liegt zwischen 80 € und 400 €. Für Fragen zur Gebührenhöhe Ihres Transportes wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte grundsätzlich mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
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