Das bei Festveranstaltungen anfallende Schmutzwasser ist dem öffentlichen Schmutzwasserkanal zuzuführen.
Hierzu ist eine Genehmigung erforderlich. Mittels Formblatt kann die Antragstellung zusammen mit der Beantragung des Festes erfolgen. Kanalpläne sind im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu erhalten.