Bewohnerparkausweise berechtigen die Dauernutzung von öffentlichen Stellplätzen (Bewohnerparkplätze) in der Nähe der eigenen Wohnung.
Bewohnerparkausweise
Ansprechpartner/in
Straßen- und Verkehrsmanagement![]() | |
Obernstraße 38 28832 Achim Telefon: 04202 9160-575 Telefax: 04202 9160-299 E-Mail: verkehr@stadt.achim.de | Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Bei der Stadt Achim ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung von Bewohnerparkausweise ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Achim.
Voraussetzungen
In der „Kleinen Bahnhofstraße“ wird der Parkraum überwiegend durch Fremdparker (z. B. Berufspendler) besetzt. Um Bewohnern ein Parken in der Nähe ihrer Wohnung zu ermöglichen, wurden dort Bewohnerparkplätze ausgewiesen.
Zur Nutzung dieser Parkflächen können Anwohner einen Bewohnerparkausweis beantragen, sofern sie in der „Kleinen Bahnhofstraße“ wohnen (Hauptwohnsitz) und über ein Kraftfahrzeug verfügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldebestätigung oder Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. KFZ-Schein oder Nutzungsbestätigung (bei Fremdfahrzeugen)
- Gewerbeanmeldung etc.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises fällt eine jährliche Gebühr von 20 € an.
Rechtsgrundlage
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Was sollte ich noch wissen?
- kein privater Stellplatz vorhanden
- Es gibt nur eine Parkberechtigung pro Bewohner.
- Gewerbetreibende/Freiberufler haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
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