Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Behindertenberatung
Ansprechpartner/in
Stadt Achim | |
Obernstraße 38 28832 Achim Telefon: 04202 91600 Telefax: 04202 9160299 E-Mail: stadt@stadt.achim.deHomepage: http://www.achim.de | Das Rathaus hat ab dem 01.09.2020 wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag, Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Der Einlass erfolgt nach vorheriger Terminvergabe. Das Bürgerbüro der Stadt Achim bietet erweiterte Öffnungszeiten an. Die Stadtbibliothek ist montags geschlossen. |
Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Verden ![]() Marienstraße 8 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 14-0 Telefax: 04231 14-153 E-Mail: PoststelleLSVerden@ls.niedersachsen.deHomepage: www.soziales.niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:
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